Mit der Einführung der Regeln 2015 bifindet sich am Anhang A an den Regeln werden die Schiedsrichter darauf hingewiesen, dass sie jährlich an mindestens eine Weiterbildung teilnehmen sollten. Wie ist zu verfahren, wenn in einem LV keine Schulung stattfindet oder der Schiedsrichter zum Zeitpunkt der Schulung verhindert ist?
Wer die neuen Regeln noch nicht hat und nicht raten möchte, kann sich ja hier den Vortrag herunter laden:
http://ag.kanin-hop.de/index.php?page=Do...83495818b65c111
Gruß Kai