Ab dem 1.8. ist auch die Kennzeichnung von Kanin-Hop Kaninchen geregelt.
Wie ist es wohl richtig? (Mehrfachantworten sind möglich!)
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Ab dem 1.8. ist auch die Kennzeichnung von Kanin-Hop Kaninchen geregelt.
Wie ist es wohl richtig? (Mehrfachantworten sind möglich!)
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ausländische Kennzeichen und "Phantasiekennzeichen" durch Tierärzte
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Na das wäre doch noch was
Nee ich glaube ich irre mich schon wieder...
oder interpretiere mehr in die Frage oder so.
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Dann warte mal die Woche bis zur Auflösung.
Kannst mir aber sonst deine Gedanken per PN schreiben, fall ich noch Zeit finde, werde ich drauf antworten.
Gruß Kai
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"KH" und laufende Nummer? Wäre das dann innerhalb eines Vereins eine laufende Nummer oder bundesweit (zweiteres wäre irgendwann selbst in den Ohren von Englisch Widdern glaube ich unmöglich ;)?
Früher hatten meine Kaninchen (keine Vereinstiere) 01 oder 10 für's Geschlecht und dann eine stallinterne Nummer, einfach weil ich Tattoos mega stark fand/find. Was ist allgemein dann mit alten Kennzeichnungen?
Listopad, Lisbeth und Marnie <3
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Abwarten, bis zur Lösung. Oder mal meine Veröffentlichungen lesen......
Wofür mache ich mir sonst die Mühe?
Gruß Kai
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Ich gucke immer nur alle paar Tage oben bei den neusten Beiträgen im Forum, und überflieg da ein wenig, weil ich gerade keine Zeit habe mich mehr in die Materie einzulesen. Habe ich jetzt aber gerne schnell gemacht um deine Mühe zu honorieren und habe in deinem Bericht keine direkte Beantwortung meiner Frage zur laufenden Nummer gefunden bzw. weiß nicht, wie das im Vereinszuchtbuch dann abläuft.
Listopad, Lisbeth und Marnie <3
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http://ag.kanin-hop.de/index.php?page=Do...eb8c77af61fb633
Seite 36!
Und mit dem Verein:
Um es mit James Bond zu sagen: Never say never
Gruß Kai
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Hallo,
dann wollen wir die Frage einmal auflösen:
Die Antworten 2,4,5,6 sind richtig !
Ich möchte betonen, es ist eine KANN-Bestimmung kein MUSS !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wer mit anerkannten Rassekaninchen Kanin-Hop betreibt, muss diese entsprechend den normalen Regeln für Züchter kennzeichen!
Für alle anderen Kaninchen, ob nun Mischlinge oder nicht anerkennte Rassen gilt:
Vereinstäto ins rechte Ohr. Im linken Ohr erst ein KH, Geburtsmonat, -jahr, und laufende Nummer im Zuchtbuch tötowiert.
Zitat
Beispiel:
„W147“ „KH 3.5.10“,
wäre ein "nicht reinrassiges" Tier das im März 2015 als 10. Tier im Kanin-Hop-Register des W147 eingetragen wäre.
Es ist selbstverständlich nur zulässig Jungtiere zu kennzeichnen!!!!
Die Kennzeichnung ausgewachsener Tiere ist als Tierquälerei anzusehen und verboten!!
Und man darf auch weiterhin mit nicht gekennzeichneten Tieren Kanin-Hop betreiben!!!
Gruß Kai
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